Die neue VdS 2228:2026-07 konkretisiert die Anforderungen an anerkannte Sachverständige – insbesondere hinsichtlich Unparteilichkeit, Qualifikation, Fortbildung und eigenverantwortlicher Prüfungsdurchführung. Was bedeutet das für Betreiber und Versicherer?
Mit der VdS 2228:2026-07 (11) ist eine neue Revision der Richtlinie „Anerkennung von Sachverständigen zum Prüfen elektrischer Anlagen“ erschienen. Die neue Fassung ersetzt die bisherige VdS 2228:2021-07 (10) und präzisiert verschiedene Anforderungen an die Tätigkeit und Anerkennung von VdS-anerkannten Sachverständigen.
Besonders deutlich werden die Anforderungen an die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit der Sachverständigentätigkeit.
Unparteilichkeit: unabhängige Prüfung konsequent getrennt von Planung und Errichtung
Eine wesentliche Konkretisierung betrifft die Unparteilichkeit des Sachverständigen. Die neue VdS 2228 stellt ausdrücklich klar, dass ein Sachverständiger bei dem zu prüfenden Objekt nicht an Planung, Errichtung oder Bauleitung beteiligt sein darf bzw. gewesen sein darf. Dies gilt ausdrücklich auch für eine Beteiligung als Angestellter oder Mitarbeiter.
Damit wird ein zentraler Grundsatz unabhängiger Sachverständigentätigkeit unterstrichen:
Wer eine Anlage unabhängig beurteilen soll, darf nicht selbst an ihrer Entstehung beteiligt gewesen sein.
Gerade bei komplexen elektrischen Anlagen, Photovoltaikanlagen oder industriellen Energieversorgungssystemen schafft diese klare Trennung Transparenz und Vertrauen – für Betreiber ebenso wie für Versicherer und Versicherungsnehmer.
Fachliche Qualifikation und kontinuierliche Fortbildung
Die VdS 2228 konkretisiert darüber hinaus die Anforderungen an die fachliche Qualifikation und die praktische Prüferfahrung. Auch die kontinuierliche fachliche Weiterbildung wird stärker gefasst.
Innerhalb des vierjährigen Anerkennungszeitraums sind nun ausdrücklich mindestens zwei VdS-Fachtagungen mit dem Schwerpunktthema „Elektrische Anlagen“ vorgesehen.
Damit wird deutlich: Eine qualifizierte Sachverständigentätigkeit endet nicht mit dem Erwerb der Anerkennung. Aktuelles Fachwissen und die regelmäßige Auseinandersetzung mit technischen Entwicklungen und Anforderungen sind wesentliche Bestandteile der Tätigkeit.
Persönliche und eigenverantwortliche Durchführung
Auch die Anforderungen an die Durchführung der Prüfungen werden bestätigt und konkretisiert. Prüfaufträge sind vom anerkannten Sachverständigen selbst und eigenverantwortlich durchzuführen.
Unterstützung durch befähigte und zuverlässige Elektrofachkräfte ist möglich. Die fachliche Verantwortung für die Prüfung und deren Beurteilung bleibt jedoch beim anerkannten Sachverständigen.
Was bedeutet das für Betreiber und Versicherer?
Eine unabhängige Prüfung elektrischer Anlagen ist mehr als die Durchführung einzelner Messungen. Entscheidend sind die fachliche Qualifikation des Prüfers, seine Unabhängigkeit und die nachvollziehbare Bewertung der Ergebnisse.
Genau hier setzen wir bei Schlüter & Francke Ingenieure und Sachverständige an.
Wir unterstützen Unternehmen und Betreiber bei der unabhängigen Beurteilung ihrer elektrischen Anlagen – von der Prüfung und Bewertung bestehender Anlagen bis zur sachverständigen Begleitung von Prüf- und Versicherungsanforderungen.
Unser Anspruch ist dabei eine unabhängige, nachvollziehbare und technisch fundierte Bewertung, die nicht nur den formalen Anforderungen genügt, sondern dem Betreiber konkrete Erkenntnisse über den Zustand und die Sicherheit seiner elektrischen Anlagen liefert.
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