VdS Photovoltaikprüfung

Brandschutz- und Wiederholungsprüfung von Photovoltaikanlagen gemäß VdS 3145
Photovoltaikanlagen sind dauerhaft witterungsbelasteten und elektrischen Beanspruchungen ausgesetzt. Alterungserscheinungen, Installationsfehler oder Verbindungsprobleme können zu erheblichen Brandrisiken führen. Die VdS-Richtlinie 3145 definiert die Anforderungen an die Brandschutzprüfung von PV-Anlagen und legt fest, in welchen Abständen Erst- und Wiederholungsprüfungen durchzuführen sind.
Als Sachverständiger für Schäden an Photovoltaikanlagen und Prüfer elektrischer Anlagen führen wir diese Prüfungen qualifiziert, unabhängig und dokumentiert durch. Für Betreiber gewerblicher, industrieller und kommunaler PV-Anlagen.
Was wird bei der VdS PV-Prüfung geprüft?
Die Prüfung nach VdS 3145 umfasst die systematische Bewertung der gesamten PV-Anlage unter Brandschutzgesichtspunkten. Im Fokus stehen:
- Zustand der Modulverbindungen, Stecker und Kabel (DC-seitig)
- Ordnungsgemäße Ausführung der Leitungsführung und Befestigung
- Funktion und Zustand von Wechselrichtern und Schutzeinrichtungen
- Einbindung in den Brandschutz des Gebäudes
- Übereinstimmung der Ausführung mit Planungsunterlagen und Normen
- Dokumentation und Kennzeichnung der Anlage
Das Ergebnis ist ein Prüfbericht, der gegenüber dem Sachversicherer als Nachweis der ordnungsgemäßen Instandhaltung und des sicheren Betriebs der PV-Anlage dient.
Schadens- und Ausfallanalyse bei Photovoltaikanlagen
Neben der planmäßigen VdS-Prüfung bietet das Sachverständigenbüro Schlüter auch gezielte Schadens- und Ausfallanalysen für Photovoltaikanlagen an. Schäden durch Blitzschlag, Materialermüdung, Installationsfehler oder Überhitzung werden systematisch untersucht, bewertet und gutachterlich dokumentiert.
Die Analyse liefert eine belastbare Grundlage zur Klärung von Haftungsfragen, für Versicherungsleistungen und zur Entscheidung über Reparatur- oder Sanierungsmaßnahmen. Die Ergebnisse werden in einem unabhängigen Gutachten zusammengefasst, das von Versicherern, Gerichten und Behörden anerkannt wird.
Typische Anlässe für eine Schadens- und Ausfallanalyse:
- Ertragsverluste ohne erkennbare äußere Ursache
- Schäden nach Blitzschlag oder Sturmereignissen
- Verdacht auf Installationsfehler oder Materialdefekte
- Versicherungsschäden mit ungeklärter Ursache
- Streitigkeiten zwischen Betreiber und Installateur
Neutral & unabhängig
Keine Verkaufsinteressen, keine Bindung
an Ausführungsbetriebe.
Normkonform
Nachvollziehbare Dokumentation für Gerichte, Versicherungen und Vergabestellen.
Persönliche Betreuung
Ihr Anliegen wird direkt von uns selbst
bearbeitet, nicht delegiert.
