Sachverständigenwesen

VdS Prüfung von Photovoltaikanlagen

Wir führen eine Vds Prüfung an einer PV Anlage durch.

Brandschutz- und Wiederholungsprüfung von Photovoltaikanlagen gemäß VdS 3145

Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sind dauerhaft witterungsbelasteten und elektrischen Beanspruchungen ausgesetzt. Alterungserscheinungen, Installationsfehler oder Verbindungsprobleme können zu erheblichen Brandrisiken führen. Die VdS-Richtlinie 3145 definiert die Anforderungen an die Brandschutzprüfung von PV-Anlagen und legt fest, in welchen Abständen Erst- und Wiederholungsprüfungen durchzuführen sind.

Als Sachverständiger für Schäden an Photovoltaikanlagen und Prüfer elektrischer Anlagen führen wir diese Prüfungen qualifiziert, unabhängig und dokumentiert durch. Für Betreiber gewerblicher, industrieller und kommunaler PV-Anlagen.

Was wird bei der VdS PV-Prüfung geprüft?

Die Prüfung nach VdS 3145 umfasst die systematische Bewertung der gesamten PV-Anlage unter Brandschutzgesichtspunkten. Im Fokus stehen:

  • Zustand der Modulverbindungen, Stecker und Kabel (DC-seitig)
  • Ordnungsgemäße Ausführung der Leitungsführung und Befestigung
  • Funktion und Zustand von Wechselrichtern und Schutzeinrichtungen
  • Einbindung in den Brandschutz des Gebäudes
  • Übereinstimmung der Ausführung mit Planungsunterlagen und Normen
  • Dokumentation und Kennzeichnung der Anlage

Das Ergebnis ist ein Prüfbericht, der gegenüber dem Sachversicherer als Nachweis der ordnungsgemäßen Instandhaltung und des sicheren Betriebs der PV-Anlage dient.

Häufige Fragen zur VdS Prüfung von Photovoltaikanlagen

Bei der VdS Prüfung der Photovoltaikanlage wird Ihre PV-Anlage nach der Prüfgrundlage VdS 3145 systematisch auf Brandgefahren untersucht – von den Modulanschlüssen und Steckverbindern über die Kabelverlegung bis zur Funktion von Wechselrichtern und Sicherheitseinrichtungen. Im Mittelpunkt steht die Brandschutzprüfung der Photovoltaikanlage: Wir identifizieren Schwachstellen, bevor Witterungseinflüsse oder elektrische Beanspruchung zu einem Schaden oder Anlagenausfall führen.

Die VdS-Prüfung selbst ist keine gesetzliche Vorschrift, sondern eine private Prüfgrundlage der Versicherungswirtschaft – häufig verlangt jedoch Ihre Sachversicherung die PV-Wiederholungsprüfung nach VdS 3145 vertraglich als Voraussetzung für den vollen Versicherungsschutz, insbesondere bei gewerblich oder industriell genutzten PV-Großanlagen.

Unabhängig davon besteht für gewerblich betriebene Anlagen aber tatsächlich eine gesetzliche Pflicht zur Sicherheit: Nach der Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit DGUV Vorschrift 3 müssen Arbeitgeber ortsfeste elektrische Anlagen – wozu auch Ihre Photovoltaikanlage zählt – regelmäßig einer wiederkehrenden Prüfung unterziehen, um Beschäftigte vor elektrischen Gefahren zu schützen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, was Ihre Versicherung verlangt.

In der Praxis ergänzen sich beide Prüfungen: Während die DGUV-V3-Prüfung vor allem der Arbeitssicherheit dient, stehen bei der VdS-Prüfung Brandschutz und Versicherungsnachweis im Vordergrund. Wir klären für Sie, welche Prüfpflichten für Ihre Anlage konkret greifen, und führen beide Prüfungen auf Wunsch kombiniert bei einem Termin durch.

Das Prüfintervall für die Wiederholungsprüfung Ihrer Photovoltaikanlage richtet sich nach VdS 3145 und wird meist durch Ihren Versicherer vorgegeben – abhängig von Anlagengröße, Standort und Zustand. Wir behalten die Fristen für Sie im Blick, sodass Ihre Anlage jederzeit versicherungskonform bleibt.

Die Prüfung deckt die gesamte Anlage ab: Modulanschlüsse und Steckverbinder auf der DC-Seite, fachgerechte Kabelverlegung und Befestigung, die Funktion von Wechselrichter und Schutzeinrichtungen sowie die brandschutztechnische Einbindung in das Gebäude. Zusätzlich gleichen wir die Ausführung mit den Planungsunterlagen ab und prüfen Kennzeichnung und Dokumentation – damit Sie ein vollständiges, belastbares Prüfprotokoll für Ihre Photovoltaikanlage erhalten.

Der Preis richtet sich vor allem nach Anlagengröße (kWp), Anzahl der Module und Stränge sowie dem baulichen Zustand der Anlage. Statt einer pauschalen Zahl, die im Einzelfall selten passt, erstellen wir Ihnen nach kurzer Bestandsaufnahme ein transparentes, unverbindliches Angebot für Ihre PV-Prüfung.

Die Prüfung darf nur von einem unabhängigen, VdS-anerkannten PV-Sachverständigen durchgeführt werden – nicht vom Errichter oder Wartungsbetrieb selbst. Diese Neutralität ist entscheidend: Sie erhalten eine Einschätzung ohne Interesse am Verkauf, an Reparaturaufträgen oder an der eigenen Ausführung, was Versicherer und Gerichte gleichermaßen als Nachweis anerkennen.

Wenn Ihre PV-Anlage plötzlich weniger Ertrag liefert, nach einem Gewitter ein Blitzschaden vermutet wird oder ein Modul oder Wechselrichter ausfällt, klärt unsere Schadens- und Ausfallanalyse die Ursache – ob Installationsfehler, Materialschaden oder äußere Einwirkung. Das Ergebnis dient sowohl als technische Grundlage für die Reparatur als auch als unabhängiges Gutachten gegenüber Ihrer Versicherung.

In vielen Fällen ja: Die PV-Anlage ist an Ihre bestehende elektrische Anlage angeschlossen, für die separat die VdS-Elektroanlagenprüfung nach VdS 2871 greifen kann. Betreiben Sie beide Anlagen an einem Standort, koordinieren wir beide Prüfungen für Sie aus einer Hand – so sparen Sie sich doppelte Termine und Abstimmungsaufwand.

[Mehr zur VdS-Elektroanlagenprüfung erfahren Sie hier.]

Neutral & unabhängig

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an Ausführungsbetriebe.

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Ihr Anliegen wird direkt von uns selbst
bearbeitet, nicht delegiert.