Sachverständigenwesen

VdS Elektroanlagenprüfung

Erst- und Wiederholungsprüfungen elektrischer Anlagen nach Klausel SK 3602 (VdS 2871)

Elektrische Anlagen zählen statistisch zu den häufigsten Brandursachen in Industrie- und Gewerbebetrieben. Die Versicherungsklausel SK 3602 verpflichtet Betreiber deshalb dazu, den ordnungsgemäßen Zustand ihrer elektrischen Anlagen regelmäßig durch einen anerkannten Sachverständigen nachzuweisen. Als VdS-anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen (Anerkennung nach VdS 2871) führt unser Büro diese Prüfungen für Industrie, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen durch. Unabhängig, normgerecht und dokumentiert.

Jede Elektroanlage muss vor der Erstinbetriebnahme gemäß DIN VDE 0100-600 und laufend, wiederkehrend gemäß DIN VDE 0105-100 überprüft werden. Als Unternehmer und Versicherungsnehmer sind Sie nach der Allgemeinen Feuerbedingung (AFB 2010) zur Einhaltung aller gesetzlichen und vertraglichen Sicherheitsvorschriften verpflichtet. Dazu zählt in der Regel auch die Klauselprüfung 3602 gemäß VdS 2871.

Die Prüfung im Überblick:

Die VdS-Elektroprüfung nach Klausel 3602 erfolgt stichprobenartig und hat den Sach- und Brandschutz im Fokus. Geprüft werden die elektrischen Anlagen, PV-Anlagen, Schaltschränke, Blitzschutzanlagen sowie der bauliche Brandschutz. Der Prüfablauf gliedert sich in folgende Schritte:

  • Vorbereitung: Sichtung relevanter Unterlagen (Pläne, Protokolle, Wartungsnachweise) und Abstimmung der Prüfmodalitäten
  • Visuelle Inspektion: Überprüfung auf sichtbare Mängel, Beschädigungen oder unsachgemäße Installationen sowie Kontrolle von Brandschutzmaßnahmen
  • Messtechnische Prüfung: Normgerechte Messungen zur Beurteilung der elektrischen Sicherheit, Überprüfung von Schutzmaßnahmen gegen Überlast, Kurzschluss und Fehlerströme
  • Funktionsprüfung: Test sicherheitsrelevanter Komponenten wie RCDs (FI-Schutzschalter), Überspannungsschutz und Notstromversorgung
  • Dokumentation & Bewertung: Erstellung eines Prüfberichts mit Ergebnissen, Mängelklassifizierung und klaren Handlungsempfehlungen zur Sicherstellung der VdS-Konformität

Das Ergebnis ist ein rechtssicherer Nachweis, der gegenüber dem Versicherer zur Erfüllung der Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag vorgelegt werden kann.

Anlagenbewertung, Mängelklassifizierung und Prüffristen im Gewerbe

Nach jeder VdS-Elektroanlagenprüfung erhalten Sie einen detaillierten Prüfbericht mit einer verständlichen Mängelklassifizierung sowie konkreten Handlungsempfehlungen. Die technische Bewertung des Anlagenzustands bildet die Grundlage dafür, ob und in welchem Umfang Maßnahmen erforderlich sind – und ob der Versicherer eine Verlängerung der Prüffrist genehmigt.

Prüffristen nach VdS 2871 (Klausel SK 3602):

Die Prüffristen ergeben sich aus dem Versicherungsvertrag, der Risikoklasse des Betriebs sowie dem Zustand der Anlage. Typische Intervalle liegen bei einem Jahr, können jedoch auf bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn die Anlage einen guten Zustand aufweist und ein geringes Brandrisiko besteht. Maßgeblich ist immer die individuelle Vereinbarung mit dem Versicherer.

Ein gutes Prüfergebnis kann sich zusätzlich positiv auf die Höhe des Versicherungsbeitrags auswirken. Etwaige Schwachstellen und Brandgefährdungen werden frühzeitig erkannt und können gezielt behoben werden. Dabei stehen wir Ihnen auch beratend zur Seite.

Neutral & unabhängig

Keine Verkaufsinteressen, keine Bindung
an Ausführungsbetriebe.

Normkonform

Nachvollziehbare Dokumentation für Gerichte, Versicherungen und Vergabestellen.

Persönliche Betreuung

Ihr Anliegen wird direkt von uns selbst
bearbeitet, nicht delegiert.