Blitzschutzprüfung

Erst- und Wiederholungsprüfung von Blitzschutzsystemen – normgerecht und dokumentiert
Ein Blitzschutzsystem schützt Menschen, Gebäude und technische Anlagen vor den Auswirkungen direkter Blitzeinschläge und induzierten Überspannungen. Damit dieser Schutz dauerhaft gewährleistet ist, müssen Blitzschutzsysteme regelmäßig geprüft werden. Die Anforderungen hierzu ergeben sich aus der DIN EN 62305 (VDE 0185-305) sowie den ergänzenden VdS-Regelwerken.
Wir prüfen äußere und innere Blitzschutzsysteme für Unternehmen, Kommunen, Betreiber von Photovoltaikanlagen sowie öffentliche Einrichtungen, ganz unabhängig und herstellerneutral.
Warum ist eine Blitzschutzprüfung notwendig?
- Sicherung des Personen- und Brandschutzes
- Erfüllung gesetzlicher Nachweispflichten (u. a. Arbeitsstättenverordnung, Landesbauordnungen)
- Versicherungstechnische Anforderungen (VdS, Sachversicherer)
- Vermeidung von Anlagen- und Produktionsausfällen
- Nachweis ordnungsgemäßer Instandhaltung gegenüber Behörden und Versicherungen
Eine nicht gewartete oder falsch ausgeführte Blitzschutzanlage kann im Ereignisfall erhebliche Sach- und Personenschäden sowie Haftungsrisiken verursachen.
Sichtprüfung und messtechnische Prüfung von Blitzschutzanlagen
Die Prüfung des Blitzschutzsystems umfasst zwei wesentliche Prüfelemente, die je nach Schutzklasse in unterschiedlichen Intervallen durchzuführen sind: die Sichtprüfung und die umfassende messtechnische Prüfung.
Leistungsumfang der Sichtprüfung:
- Prüfung von Fangeinrichtungen, Ableitungen und Erdungsanlage auf Vollständigkeit und mechanischen Zustand
- Beurteilung von Leitungsführung, Verbindungen und Korrosionszuständen
- Kontrolle der Kennzeichnung und Dokumentation
Leistungsumfang der messtechnischen Prüfung:
- Messung des Erdungswiderstands und der Erdungsanlage
- Durchgängigkeitsmessung aller Leitungswege und Verbindungen
- Prüfung des inneren Blitzschutzsystems (Potentialausgleich, Überspannungsschutz / SPD-Konzepte)
- Bewertung der Einbindung von PV-Anlagen, Antennenanlagen sowie TK- und IT-Systemen
- Bewertung des Schutzpegels nach Risikoanalyse
Technische Bewertung des Blitzschutzsystems als Grundlage für den Versicherungsschutz
Eine ordnungsgemäß geprüfte und dokumentierte Blitzschutzanlage ist für viele Versicherer eine Voraussetzung für einen vollständigen Sach- und Gebäudeversicherungsschutz. Wir erstellen nach jeder Prüfung vollständige Prüfprotokolle nach DIN EN 62305 mit Fotodokumentation aller Befunde sowie priorisierten Maßnahmenempfehlungen.
Für wen ist die Blitzschutzprüfung relevant?
- Kommunale Gebäude, Schulen und Verwaltungsgebäude
- Industrie- und Gewerbebauten
- ÖPNV, Stadtwerke und Energieversorger
- Landwirtschaftliche Betriebe und Lagerhallen
- Gebäude und Anlagen mit Photovoltaikanlagen
- Versammlungsstätten und Sporthallen
Prüffristen für Blitzschutzanlagen gemäß DIN EN 62305 (Schutzklassen I–IV)
Die Prüffristen für Blitzschutzsysteme richten sich nach der Schutzklasse der Anlage:
| Schutzklasse | Sichtprüfung | Umfassende Prüfung | Kritische Anlagen* |
|---|---|---|---|
| I und II | jährlich | alle 2 Jahre | jährlich |
| III und IV | alle 2 Jahre | alle 4 Jahre | jährlich |
*Blitzschutzanlagen für explosionsgefährdete bauliche Anlagen sollten alle 6 Monate einer Sichtprüfung unterzogen werden. Kritische Situationen betreffen Anlagen mit sensiblen Systemen oder Gebäude, in denen sich regelmäßig größere Personenzahlen aufhalten.
Neutral & unabhängig
Keine Verkaufsinteressen, keine Bindung
an Ausführungsbetriebe.
Normkonform
Nachvollziehbare Dokumentation für Gerichte, Versicherungen und Vergabestellen.
Persönliche Betreuung
Ihr Anliegen wird direkt von uns selbst
bearbeitet, nicht delegiert.