Allgemein · 9. Oktober 2026

EEG 2027: Pflicht-Direktvermarktung rückt näher – der aktuelle Stand im Gesetzgebungsverfahren

EEG 2027: Pflicht-Direktvermarktung rückt näher – der aktuelle Stand im Gesetzgebungsverfahren

Das Kabinett hat die EEG-Novelle bereits im Juli gebilligt, inzwischen spricht die Branche von „EEG 2027“. Bundestag und Bundesrat beraten noch, der Zeitdruck ist aber hoch: Die beihilferechtliche EU-Genehmigung für das EEG läuft Ende 2026 aus.

Am 29. Juli 2026 billigte das Bundeskabinett die EEG-Novelle und ein Netzanschluss-Paket – inzwischen spricht die Branche überwiegend von „EEG 2027“, da die Kernregeln ab Januar 2027 gelten sollen. Vorgesehen sind weiterhin: das Ende der festen Einspeisevergütung für neue Wind-, PV- und Biomasseanlagen zugunsten einer Pflicht-Direktvermarktung (mit befristetem Übergangszuschuss), der Wegfall der dauerhaften Förderung für neue PV-Dachanlagen unter 25 kWp ab 2027, eine Pflicht-Direktvermarktung mit garantiertem Mindesterlös für Anlagen zwischen 25 und 100 kWp sowie eine Kappung neuer Dachanlagen unter 100 kW auf maximal 50 % Einspeiseleistung. Bestandsanlagen behalten ihre zugesicherte Vergütung. Ausdrücklich nicht betroffen sind Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke): Sie bleiben von der neuen Förderung ausgenommen, aber auch von der Smart-Meter- und Steuerungspflicht befreit – hier ändert sich nichts. Bundestag und Bundesrat beraten den Entwurf derzeit weiter; der Bundesrat hat einen umfangreichen Katalog an Änderungsvorschlägen eingebracht. Die Bundesregierung will das Verfahren noch 2026 abschließen, weil die beihilferechtliche EU-Genehmigung für das EEG zum Jahresende ausläuft – der endgültige Wortlaut steht also noch nicht fest.

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